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   KG, 26.07.1999 - 4 VAs 24/99   

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KG, 26.07.1999 - 4 VAs 24/99 (https://dejure.org/1999,49927)
KG, Entscheidung vom 26.07.1999 - 4 VAs 24/99 (https://dejure.org/1999,49927)
KG, Entscheidung vom 26. Juli 1999 - 4 VAs 24/99 (https://dejure.org/1999,49927)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2014 - 3 Ausl 22/14

    Anfechtung der Ladung zum Strafantritt

    Einwendungen des Verurteilten betreffend sein Überstellungsgesuch sind in dem entsprechenden Vollstreckungshilfeverfahren geltend zu machen und zu überprüfen: Gegen eine ablehnende Ermessensentscheidung der Strafvollstreckungsbehörde als Bewilligungsbehörde oder deren oberste Fachaufsichtsbehörde ist nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung der Oberlandesgerichte der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG zum Oberlandesgericht eröffnet (zuletzt OLG München, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 4 VAs 019/12, 4 VAs 19/12 -, juris, unter Hinweis auf Hanseatisches OLG, NStZ 1999, 197; KG, Beschluss vom 26.7.1999, 4 VAs 24/99 - juris; OLG Hamm, StV 2001, 523; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2008, 174; vgl. auch Schomburg/Hackner, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage, 2012, § 71 IRG Rn. 14j, ebenfalls m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage, 2012, § 23 EGGVG Rn. 16 a.E.).
  • OLG München, 14.06.2012 - 4 VAs 19/12

    Überstellung verurteilter Personen: Anspruch auf Überstellung zur weiteren

    13 Gegen die ablehnende Ermessensentscheidung der Strafvollstreckungsbehörde ist nach gefestigter Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (Hanseatisches OLG, NStZ 1999, 197; KG, Beschluss vom 26.7.1999, 4 VAs 24/99 zit nach juris; OLG Hamm, StV 2001, 523; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2008, 174; vgl. auch Schomburg/Hackner in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl. [2006], § 71 IRG Rdn. 14 j; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 23 EGGVG Rdn. 16), der sich der Senat anschließt, der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG zu dem Oberlandesgericht eröffnet.
  • KG, 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09

    Vollstreckung der Freiheitsstrafe im Ausland: Abwägung zwischen dem

    Die nach § 28 Abs. 3 EGGVG auf eine ordnungsgemäße Ermessensausübung beschränkte Prüfung des Senats (vgl. hierzu Senat a.a.O. sowie Beschluss vom 26. Juli 1999 - 4 VAs 24/99 - ) ergibt, dass die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft sich nicht auf einen vollständig ermittelten Sachverhalt gestützt und sich nicht hinreichend mit den bereits vorliegenden Erkenntnissen auseinandergesetzt haben.
  • OLG München, 21.09.2015 - 4 VAs 56/09

    Kein Anspruch auf Überstellung in das Heimatland zur weiteren Strafvollstreckung

    Gegen die ablehnende Ermessensentscheidung der Strafvollstreckungsbehörde ist nach gefestigter Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (Hanseatisches OLG NStZ 1999, 197; KG Beschluss vom 26.7.1999 - 4 VAs 24/99 zitiert nach juris; OLG Hamm StV 2001, 523; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 174; vgl. auch Schomburg/Hackner in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 4. Aufl. [2006] § 71 IRG Rn. 14j; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. [2009] § 23 EGGVG Rn. 16), der sich der Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 16.9.2009 - 4 VAs 046/09), der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG zu dem Oberlandesgericht eröffnet.
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